Grätzlinitiative 20+2 - Call
Welche Arten von Raumnutzungen ermöglichen die Entwicklung neuer, kollaborativer Ideen? Das Stadterneuerungsprogramm WieNeu+ und die Wirtschaftsagentur Wien suchen innovative Raumnutzungskonzepte, die zur Belebung des Grätzls 20+2 beitragen.
Lebendige Erdgeschoßzonen sind wesentlich für die Lebens- und Wohnqualität in einem Grätzl. Im Projektgebiet 20+2 von WieNeu+ werden Einzel- und Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte), Gründer*innen sowie Vereine und Genossenschaften dabei unterstützt, Geschäftslokale im Erdgeschoß zu beleben.
Um besonders in den Anfangsjahren die Hürden einer Anmietung zu senken, gibt es vielfältige Unterstützungsangebote:
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Teilweise Übernahme der Mietkosten der ersten 3 Jahren (Details siehe „Förderhöhe“)
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Bildung von Raumgemeinschaften wird unterstützt
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Optionales imGrätzl.at-Crowdfunding wird begleitet
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Weitere maßgeschneiderte Unterstützungsmaßnahmen bei Bedarf
Gewinner-Konzepte des Grätzlinitiative 20+2 - Calls
Aus über 60 Einreichungen wurden die folgenden zehn Geschäftsideen Ende 2024 von einer Jury als Gewinner-Konzepte gekürt:
- HOLi Social Health Club
- Ouvertura Solidarische Landwirtschaft
- Nia Empowerment Space
- Umdi Tischtenniskultur
- Second-Hand Laden für Kinder
- Turn-motion
- Gebärdenverse
- Frankensteins Fahrrad
- Wiener Bagel
- Die Druckstube
Ablauf des Grätzlinitiative 20+2 - Calls
Interessierte reichen ihre Projektidee für ein Nutzungskonzept in der Erdgeschoßzone für das Grätzl 20+2 per Mail ein. Der Call läuft vom 1.10. bis 15.11.2024. Eine Jury entscheidet über die besten Konzepte.
Die Gewinner*innen haben bis zum 30.4.2025 Zeit, ein verfügbares Objekt im Programmgebiet Grätzl 20+2 anzumieten. Objekt-Anmietungen außerhalb des Grätzls 20+2 können nicht gefördert werden. Erfolgt die Anmietung fristgerecht, werden 50 Prozent der Mietkosten (netto, inklusive Betriebskosten) in den ersten 3 Jahren von der Wirtschaftsagentur Wien gefördert, gedeckelt bis maximal 12.000 Euro pro Jahr. Alle Bewerber*innen, die sich für den Grätzlinitative 20+2 - Call qualifizieren, werden bei der Suche nach passenden Räumlichkeiten und der Aktivierung von Ko-Finanzierungsquellen durch imGrätzl.at unterstützt und durch das FFG-Projekt crowd2raum begleitet. Die Gewinner*innen erhalten zudem bei der Suche nach passenden Räumlichkeiten Unterstützung von KRW Kreative Räume Wien, der Servicestelle für Leerstandsaktivierung und Zwischennutzung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Nutzungskonzepte zur Aktivierung eines Geschäftslokals in der Erdgeschoßzone im Projektgebiet 20+2. Bevorzugt werden Konzepte, die straßenseitige Lokale beleben.
Wer kann einreichen?
Einzel- und Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte), Gründer*innen, Vereine und Genossenschaften
Förderhöhe
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Maximale Fördersumme pro Projekt: 12.000 Euro pro Jahr
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Förderquote: Maximal 50 Prozent
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Förderbare Kosten: 50 Prozent der Netto-Mietkosten (inklusive Betriebskosten) in den ersten 3 Jahren
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Auszahlung: Alle 6 Monate im Voraus
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Förderdauer: 3 Jahre
Wann und wie können Sie einreichen?
Einreichzeitraum: 1.10. bis 15.11.2024
Eine Bewerbung für den Grätzlinitative 20+2 - Call muss bis spätestens 15.11.2024 an wieneuplus@ma25.wien.gv.at geschickt werden. Die Bewerbung muss beinhalten:
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Ausgefülltes und signiertes Antragsformular
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Auszug aus Firmenbuch / Vereinsregister / Stiftungsregister et cetera
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Sie können zusätzlich
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ein Kurz-Video (maximal 2 Minuten), in dem Sie sich und Ihre Idee vorstellen,
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oder eine Projektbeschreibung (maximal 2 Seiten) einreichen.
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Wie wird entschieden?
Eine Jury bestehend aus Wirtschaftsagentur Wien und WieNeu+ entscheidet voraussichtlich Ende November 2024, welche Konzepte sich für eine Förderung durch den Grätzlinitiative- 20+2 – Call qualifizieren.
Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien durch die Jury beurteilt:
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Planung:
Sind die Angaben im Antrag vollständig, schlüssig und plausibel? -
Einbettung in lokale Struktur / Branchenmix:
Ist das Vorhaben inhaltlich geeignet, das Grätzl zu bereichern beziehungsweise den Branchenmix im Grätzl 20+2 zu erweitern? -
Kompetenzen und Erfahrungen:
Bestehendes Unternehmen / bestehender Verein: Ist aus den bisherigen Tätigkeiten eine erfolgreiche Entwicklung am Standort plausibel?
Bei Gründer*innen: Welche Erfahrungen / Kompetenzen werden mitgebracht? -
Finanzierungskonzept:
Wie soll der Raum während und nach Ablauf der Förderlaufzeit finanziert werden? -
Arbeitsplätze:
Wie viele Arbeitsplätze werden durch das Projekt geschaffen? -
Frequenz und Belebung:
In welchem Ausmaß ist das Vorhaben geeignet, eine positive Ausstrahlung auf das Grätzl 20+2 zu haben? Erhöht das Vorhaben die Kund*innen-Frequenz im Grätzl? -
Nachhaltige und zukunftsfähige Grätzl-Entwicklung:
Trägt das Projekt zu einer klimafitten Entwicklung des Grätzls bei (CO2-Einsparung, Ressourcen-Schonung, Klimawandel-Anpassung)?
Trägt das Projekt zu einer zukunftsfitten Entwicklung des Grätzls bei (Lebensqualität, soziale Inklusion, Innovation)?
Wer fördert?
Der Grätzlinitative 20+2 - Call ist eine Initiative von WieNeu+ und der Wirtschaftsagentur Wien. Die Förderung der Mietkosten erfolgt durch die Wirtschaftsagentur Wien. Unterstützungsangebote werden von WieNeu+ und imGrätzl.at geleistet.
Europäische beihilferechtliche Grundlage
Förderungen dieses Programms basieren beihilferechtlich auf der De-minimis-Verordnung. Es kommt somit folgende beihilferechtliche Grundlage in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung:
Verordnung (EU) Nr. 1407/20131 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen; veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 352/1 am 24. Dezember 2013 (kurz: "De-minimis-VO") unter Berücksichtigung des Artikels 1 der Verordnung (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020 betreffend die Verlängerung der De-minimis-VO bis 2023.
Zukünftig: Für einreichende Unternehmen kommt die De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/20132 zur Anwendung.
Noch Fragen?
Bei Fragen zum Grätzlinitative 20+2 - Call wenden Sie sich gerne per E-Mail an wieneuplus@ma25.wien.gv.at.